ESF-Plus-Programm „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbstständige
Wenn Sie sich als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.
Das Programm
Durch KOMPASS werden hauptberuflich tätige Soloselbstständige mit maximal 1 Vollzeitstelle an Beschäftigten bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt. Schlüssel dazu ist ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Qualifizierungsleistungen, um Perspektiven für eine zukunftssichere Soloselbstständigkeit zu schaffen. Im Kern sollen Sie als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger durch zentrale Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähig(er) zu gestalten. Sie sollen nach der Teilnahme über erweiterte Kompetenzen verfügen, um ihr Geschäftsmodell erfolgreich(er) weiterzuführen.
Das Förderprogramm KOMPASS verzeichnet weiterhin eine sehr hohe Nachfrage. Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, wird die Ausgabe von Qualifizierungsschecks im Zeitraum von Mai bis voraussichtlich Oktober 2026 bundesweit begrenzt. Diese Regelung gilt für alle Anlaufstellen. Eine zeitnahe Ausstellung eines Qualifizierungsschecks kann somit nicht in allen Fällen gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und wenden Sie sich nur an eine Anlaufstelle. Mehrfachanfragen führen zu Verzögerungen im Gesamtprozess. Für eine zügige und erfolgreiche Antragstellung stimmen Sie den gesamten Antragsprozess bitte eng mit Ihrer Anlaufstelle ab und nutzen Sie deren Begleitung durchgängig. Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht. Über etwaige Änderungen informieren wir an dieser Stelle. Wir danken für Ihr Verständnis.

Teilnahmevoraussetzungen
Sie werden als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger gefördert, wenn Sie
• Ihren Wohnsitz und Ihr Tätigkeitsgebiet auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben,
• mit maximal einer Vollzeitstelle an Beschäftigten arbeiten, Auszubildende bleiben unberücksichtigt, Teilzeitkräfte und Minijobber werden anteilig berücksichtigt,
• im Haupterwerb tätig sind (mindestens 51 Prozent der Einkünfte generieren) und
• seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen.
Art und Umfang
Sie können als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger einen Zuschuss von bis zu 4.500,00 EUR für Qualifizierungen beantragen. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie zunächst ein kostenloses Erstgespräch mit der Anlaufstelle KOMPASS Altmark führen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten Sie im Anschluss an das Erstgespräch einen Qualifizierungsscheck. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Sie 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.
Die Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden umfassen. Innerhalb von 12 Monaten können Sie einen Qualifizierungsscheck erhalten.

Besonderheiten
Wir beraten Sie bundesweit:

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Anlaufstelle KOMPASS Altmark
Sie erreichen die Anlaufstelle KOMPASS Altmark an den Standorten Salzwedel, Gardelegen, Stendal und Osterburg.
E-Mail: kompass@bvh-karriere.de
Telefon: 03901 3077019
E-Mail: kompass@bvh-karriere.de
Telefon: 03931 530993-0
Das Projekt „KOMPASS Altmark“ wird im Rahmen des ESF-Plus-Programms „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbstständige“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union
über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

