Aktuelle Informationen zum BVH im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Auf dieser Seite informieren wir Sie zu aktuellen Informationen rund um das neuartige Coronavirus im Zusammenhang mit dem Bildungsverbund Handwerk und seinen Standorten in Salzwedel, Stendal, Gardelegen und Osterburg.
Wir haben geöffnet und der Schulbetrieb findet wie gewohnt in Präsenz statt!
Über unseren Telegram-Info-Kanal erhalten Sie Informationen darüber, welcher BVH-Standort auf Grund von Corona-Beschränkungen geschlossen oder geöffnet ist. Einfach über den unten stehenden Link abonnieren und genau so einfach wieder abzubestellen. Schnell, einfach, unkompliziert.
28.04.2022
Die Inzidenz liegt im Altmarkkreis Salzwedel bei 1.303,7. Der Wert steigt zur Zeit wieder stetig an. Im Landkreis Stendal liegt die Inzidenz heute bei 869,8.
Der Schulbetrieb läuft normal in Präsenz. Das bedeutet aber auch, dass auf den Verkehrswegen des BVH bis auf weiteres die Mund-Nasen-Bedeckung beibehalten wird. Bei den hohen Inzidenzen empfehlen wir eine FFP2- Maske.
Da der BVH mit Raumfilteranlagen ausgestattet ist, können während des Unterrichtsbetriebes die Masken entfallen. Natürlich freiwillig!
Sollten Sie Symptome zeigen, bitten wir Sie unsere Einrichtung nicht zu betreten und umgehend einen Arzt oder eine Teststation aufzusuchen.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Frau S. Marquardt wenden.
Telefonisch: 0173 7832121 oder per Mail unter : s.marquardt@bvh-karriere.de
01.11.2021
Die Inzidenz im Altmarkkreis Salzwedel liegt nach RKI bei 371,3. Der Landkreis hat die Verordnung zur Testpflicht angepasst, für die Innenräume gilt die 3G-Regel.
Das bedeutet unter anderem, dass die Schulen im Landkreis verpflichtet sind, die Schüler und sämtliches Schulpersonal täglich vor Unterrichtsbeginn zu testen. Das betrifft die Standorte Salzwedel und Gardelegen. Die Testpflicht gilt nicht für Geimpfte und Genesene.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
24.08.2021
Die Inzidenz im Landkreis Stendal hat seit 10 Tagen den Wert von 35 nicht überschritten. Damit entfällt ab dem 24.08.2021 die Testpflicht an unseren Standorten Stendal und Osterburg.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
17.08.2021
Die Inzidenz im Altmarkkreis Salzwedel hat seit 10 Tagen den Wert von 35 nicht überschritten. Damit entfällt ab dem 17.08.2021 die Testpflicht an unseren Standorten Salzwedel und Gardelegen.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
11.08.2021
Ab dem 11.08.2021 tritt an unseren Standorten Stendal und Osterburg ebenfalls eine Testpflicht in Kraft.
Das bedeutet, dass Teilnehmende die Standorte Salzwedel, Gardelegen, Stendal und Osterburg nur dann betreten dürfen, wenn:
- ein vollständiger Impfschutz vorliegt (inkl. 2. Impfung), oder
- ein Genesungsnachweis vorliegt, oder
- ein PCR-Test vorliegt, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder
- ein PoC-Test (Schnelltest mit Nachweis) vorliegt, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder
- ein Schnelltest (Selbsttest) in Anwesenheit eines BVH-Mitarbeitenden durchgeführt wird.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
04.08.2021
Durch das Überschreiten des 7-Tage-Inzidenzwertes von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tag tritt ab dem 04.08.2021 eine Testpflicht für die Standorte Salzwedel und Gardelegen gemäß der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft.
Das bedeutet, dass Teilnehmende die Standorte Salzwedel und Gardelegen nur dann betreten dürfen, wenn:
- ein vollständiger Impfschutz vorliegt (inkl. 2. Impfung), oder
- ein Genesungsnachweis vorliegt, oder
- ein PCR-Test vorliegt, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder
- ein PoC-Test (Schnelltest mit Nachweis) vorliegt, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder
- ein Schnelltest (Selbsttest) in Anwesenheit eines BVH-Mitarbeitenden durchgeführt wird.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
21.05.2021
Ab dem 21.05.2021 ist an allen BVH-Standorten wieder Präsenzunterricht unter Beachtung aller gültigen Abstands- und Hygieneregeln möglich.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
06.05.2021
Ab dem 07.05.2021 ist an den BVH-Standorten Salzwedel und Gardelegen wieder Präsenzunterricht unter Beachtung aller gültigen Abstands- und Hygieneregeln möglich. Für die Standorte Stendal und Osterburggilt dies noch nicht.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
27.04.2021
Auf Grund des aktualisierten Infektionsschutzgesetzes und den anhaltend hohen Infektionszahlen im Altmarkkreis Salzwedel und Landkreis Stendal bleiben die BVH-Standorte (Salzwedel, Gardelegen, Osterburg und Stendal) ab dem 28.04.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Der 7-Tage-Inzidenzwert überschritt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert 165. Daraus folgt der Übergang in den Distanzunterricht.
Ausgenommen sind die Prüfungsvorbereitungen für Zwischen- und Abschlussprüfungen.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
08.03.2021
Die aktualisierte SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung vom 07.03.2021 verzeichnet, dass es ab sofort wieder möglich ist, Teilnehmer in Präsenzform zu betreuen. Dies gilt mit Auflagen in Form von Hygienestandards sowie Gruppengrößen von bis zu 10 Personen plus einer Lehrkraft.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
16.02.2021
Das Ministerium für Arbeit und Soziales aktualisiert seine Arbeitsschutzverordnung am 12. Februar 2021. Diese beinhaltet ein weiterführendes Verbot von Präsenzveranstaltungen bis zum 10. März 2021. Ab dem 01. März 2021 sind Teilnehmer/innen von dieser Regelung ausgenommen, die sich auf eine Zwischen- oder Abschlussprüfung vorbereiten, wenn diese bis zum Februar 2022 zu absolvieren ist.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
22.01.2021
Die vom Ministerium für Arbeit und Soziales am 22.02.2021 erlassene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aktualisiert und konkretisiert die Arbeitssicherheit in Unternehmen hinsichtlich dem Ziel, die Corona-Ansteckungen zu minimieren. Diese Verordnung steht im Zusammenhang mit der Dritte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Ein wichtiger Punkt dieser Verordnungen ist das Tragen von medizinischen Masken (sog. OP-Masken). Stoffmasken sind nicht mehr erlaubt. Es dürfen noch immer keine Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden außer Teilnehmer/innen, die sich auf eine Zwischen- oder Abschlussprüfung vorbereiten. Dies betrifft insbesondere Kurse im Bereich der Erstausbildung, wie z.B. ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und die assistierte Ausbildung (ZaA). Diese Teilnehmer/innen dürfen nur noch mit FFP2-Masekn oder medizinischen Masken den BVH betreten.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
11.01.2021
Der BVH stellt entsprechend der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS‐CoV‐2 des Landes Sachsen-Anhalt den Präsenzunterricht an allen Standorten (Salzwedel, Gardelegen, Stendal, Osterburg) ein. Es erfolgt jedoch in allen Kursen und Maßnahmen der Übergang in alternative Lernformen (in digitaler, postalischer und/oder telefonischer Form), so dass eine kontinuierliche Betreuung und ein kontinuierlicher Unterricht gewährleistet ist.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Teilnehmer/innen, die sich auf eine Zwischen- oder Abschlussprüfung vorbereiten. Dies betrifft insbesondere Kurse im Bereich der Erstausbildung, wie z.B. ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und die assistierte Ausbildung (ZaA).
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
14.12.2020
Der BVH stellt entsprechend der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS‐CoV‐2 des Landes Sachsen-Anhalt den Präsenzunterricht an allen Standorten (Salzwedel, Gardelegen, Stendal, Osterburg) ein. Es erfolgt jedoch in allen Kursen und Maßnahmen der Übergang in alternative Lernformen (in digitaler, postalischer und/oder telefonischer Form), so dass eine kontinuierliche Betreuung und ein kontinuierlicher Unterricht gewährleistet ist. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 10.01.2021. Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
07.05.2020
Der BVH hat entsprechend der Vorgaben aus der 5. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS‐CoV‐2 des Landes Sachsen-Anhalt und den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein Sicherheits- und Hygienekonzept erstellt, welches in allen Standorten des BVH gültig ist. Alle Besucher und Teilnehmer werden entsprechend belehrt.
05.05.2020
Ab sofort ist eine Präsenz in den Räumlichkeiten des BVH wieder gestattet. Entsprechende Auflagen hinsichtlich Sicherheit und Hygiene werden selbstverständlich eingehalten.
01.11.2021
Die Inzidenz im Altmarkkreis Salzwedel liegt nach RKI bei 371,3. Der Landkreis hat die Verordnung zur Testpflicht angepasst, für die Innenräume gilt die 3G-Regel.
Das bedeutet unter anderem, dass die Schulen im Landkreis verpflichtet sind, die Schüler und sämtliches Schulpersonal täglich vor Unterrichtsbeginn zu testen. Das betrifft die Standorte Salzwedel und Gardelegen. Die Testpflicht gilt nicht für Geimpfte und Genesene.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
24.08.2021
Die Inzidenz im Landkreis Stendal hat seit 10 Tagen den Wert von 35 nicht überschritten. Damit entfällt ab dem 24.08.2021 die Testpflicht an unseren Standorten Stendal und Osterburg.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
17.08.2021
Die Inzidenz im Altmarkkreis Salzwedel hat seit 10 Tagen den Wert von 35 nicht überschritten. Damit entfällt ab dem 17.08.2021 die Testpflicht an unseren Standorten Salzwedel und Gardelegen.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
11.08.2021
Ab dem 11.08.2021 tritt an unseren Standorten Stendal und Osterburg ebenfalls eine Testpflicht in Kraft.
Das bedeutet, dass Teilnehmende die Standorte Salzwedel, Gardelegen, Stendal und Osterburg nur dann betreten dürfen, wenn:
- ein vollständiger Impfschutz vorliegt (inkl. 2. Impfung), oder
- ein Genesungsnachweis vorliegt, oder
- ein PCR-Test vorliegt, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder
- ein PoC-Test (Schnelltest mit Nachweis) vorliegt, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder
- ein Schnelltest (Selbsttest) in Anwesenheit eines BVH-Mitarbeitenden durchgeführt wird.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
04.08.2021
Durch das Überschreiten des 7-Tage-Inzidenzwertes von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tag tritt ab dem 04.08.2021 eine Testpflicht für die Standorte Salzwedel und Gardelegen gemäß der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft.
Das bedeutet, dass Teilnehmende die Standorte Salzwedel und Gardelegen nur dann betreten dürfen, wenn:
- ein vollständiger Impfschutz vorliegt (inkl. 2. Impfung), oder
- ein Genesungsnachweis vorliegt, oder
- ein PCR-Test vorliegt, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder
- ein PoC-Test (Schnelltest mit Nachweis) vorliegt, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder
- ein Schnelltest (Selbsttest) in Anwesenheit eines BVH-Mitarbeitenden durchgeführt wird.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
21.05.2021
Ab dem 21.05.2021 ist an allen BVH-Standorten wieder Präsenzunterricht unter Beachtung aller gültigen Abstands- und Hygieneregeln möglich.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
06.05.2021
Ab dem 07.05.2021 ist an den BVH-Standorten Salzwedel und Gardelegen wieder Präsenzunterricht unter Beachtung aller gültigen Abstands- und Hygieneregeln möglich. Für die Standorte Stendal und Osterburggilt dies noch nicht.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
27.04.2021
Auf Grund des aktualisierten Infektionsschutzgesetzes und den anhaltend hohen Infektionszahlen im Altmarkkreis Salzwedel und Landkreis Stendal bleiben die BVH-Standorte (Salzwedel, Gardelegen, Osterburg und Stendal) ab dem 28.04.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Der 7-Tage-Inzidenzwert überschritt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert 165. Daraus folgt der Übergang in den Distanzunterricht.
Ausgenommen sind die Prüfungsvorbereitungen für Zwischen- und Abschlussprüfungen.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
08.03.2021
Die aktualisierte SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung vom 07.03.2021 verzeichnet, dass es ab sofort wieder möglich ist, Teilnehmer in Präsenzform zu betreuen. Dies gilt mit Auflagen in Form von Hygienestandards sowie Gruppengrößen von bis zu 10 Personen plus einer Lehrkraft.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
16.02.2021
Das Ministerium für Arbeit und Soziales aktualisiert seine Arbeitsschutzverordnung am 12. Februar 2021. Diese beinhaltet ein weiterführendes Verbot von Präsenzveranstaltungen bis zum 10. März 2021. Ab dem 01. März 2021 sind Teilnehmer/innen von dieser Regelung ausgenommen, die sich auf eine Zwischen- oder Abschlussprüfung vorbereiten, wenn diese bis zum Februar 2022 zu absolvieren ist.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
22.01.2021
Die vom Ministerium für Arbeit und Soziales am 22.02.2021 erlassene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aktualisiert und konkretisiert die Arbeitssicherheit in Unternehmen hinsichtlich dem Ziel, die Corona-Ansteckungen zu minimieren. Diese Verordnung steht im Zusammenhang mit der Dritte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Ein wichtiger Punkt dieser Verordnungen ist das Tragen von medizinischen Masken (sog. OP-Masken). Stoffmasken sind nicht mehr erlaubt. Es dürfen noch immer keine Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden außer Teilnehmer/innen, die sich auf eine Zwischen- oder Abschlussprüfung vorbereiten. Dies betrifft insbesondere Kurse im Bereich der Erstausbildung, wie z.B. ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und die assistierte Ausbildung (ZaA). Diese Teilnehmer/innen dürfen nur noch mit FFP2-Masekn oder medizinischen Masken den BVH betreten.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
11.01.2021
Der BVH stellt entsprechend der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS‐CoV‐2 des Landes Sachsen-Anhalt den Präsenzunterricht an allen Standorten (Salzwedel, Gardelegen, Stendal, Osterburg) ein. Es erfolgt jedoch in allen Kursen und Maßnahmen der Übergang in alternative Lernformen (in digitaler, postalischer und/oder telefonischer Form), so dass eine kontinuierliche Betreuung und ein kontinuierlicher Unterricht gewährleistet ist.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Teilnehmer/innen, die sich auf eine Zwischen- oder Abschlussprüfung vorbereiten. Dies betrifft insbesondere Kurse im Bereich der Erstausbildung, wie z.B. ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und die assistierte Ausbildung (ZaA).
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
14.12.2020
Der BVH stellt entsprechend der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS‐CoV‐2 des Landes Sachsen-Anhalt den Präsenzunterricht an allen Standorten (Salzwedel, Gardelegen, Stendal, Osterburg) ein. Es erfolgt jedoch in allen Kursen und Maßnahmen der Übergang in alternative Lernformen (in digitaler, postalischer und/oder telefonischer Form), so dass eine kontinuierliche Betreuung und ein kontinuierlicher Unterricht gewährleistet ist. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 10.01.2021. Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit an uns wenden – telefonisch (03901 307700) oder via E-Mail (info@bvh-karriere.de).
07.05.2020
Der BVH hat entsprechend der Vorgaben aus der 5. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS‐CoV‐2 des Landes Sachsen-Anhalt und den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein Sicherheits- und Hygienekonzept erstellt, welches in allen Standorten des BVH gültig ist. Alle Besucher und Teilnehmer werden entsprechend belehrt.
05.05.2020
Ab sofort ist eine Präsenz in den Räumlichkeiten des BVH wieder gestattet. Entsprechende Auflagen hinsichtlich Sicherheit und Hygiene werden selbstverständlich eingehalten.
22.04.2020
Ab dem 22.04.2020 beginnt unsere INKA-Maßnahme am Standort Stendal in alternativer Lernform. Damit bieten wir Ihnen die Möglichkeit trotz aller bestehenden Beschränkungen zur Vermeidung einer unkontrollierten Verbreitung des Corona-Virus, sich mit dem aktuellen Arbeitsmarkt zu beschäftigen und das Jobcoaching aktiv in die Hand zu nehmen. Bei Fragen können Sie sich gerne an die Maßnahmekoordinatorin Frau Rose wenden: 03931 5309930
15.04.2020
Krankheiten – So schützen Sie sich vor einer Infektion. Ein Video aus der Wissenschaftsredaktion von ZEIT Online.
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31.03.2020
Die Maßnahme Zukunftschance assistiere Ausbildung (ZaA) beginnt planmäßig am 01.04.2020 an den Standorten Salzwedel, Gardelegen und Stendal. Dies jedoch ohne Präsenz am Standort. Jegliche Kommunikation erfolgt über das Dezentrale Unterrichts- und Betreuungsprogramm des BVH. Bei Fragen zur ZaA-Maßnahme wenden Sie sich bitte an die ZaA-Koordinatorin Frau Bammel: 03901/3077028
17.03.2020
Ab dem 18.03.2020 wird der Publikumsverkehr an allen BVH-Standorten (Salzwedel, Stendal, Osterburg, Havelberg, Gardelegen) eingestellt. Dies bedeutet, dass keine Maßnahmen als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Grundlage für diese Handlung ist die SARS-Co-V2-Eindämmungsverordnung durch das Land Sachsen-Anhalt vom 17.03.2020 (zur Verordnung als PDF). Die Verordnung hat eine Laufzeit bis zum 19.04.2020. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf dieser Seite zu Neuerungen.
Der BVH ist eine private Bildungseinrichtung und durch § 2, Abschnitt 3, Punkt 18 SARS-Co-V2-EndVerO betroffen. Es ist uns untersagt für ein Publikumsverkehr zu öffnen. Dennoch sind wir weiterhin für Sie da! Sie erreichen uns telefonisch oder via E-Mail. Der Unterricht und die Betreuung gehen weiter. Vor allem durch unseren onlinegestützten Unterricht, welchen wir über MS Teams organisieren. Zu allen Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Koordinator Ihrer Maßnahme, oder an unsere Hauptverwaltung.
16.03.2020
Der BVH ist eine Weiterbildungseinrichtung, jedoch keine öffentlich-rechtliche Schule. Wir setzen für verschiedene Auftraggeber, wie zum Beispiel der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und andere Kostenträger – Bildungsmaßnahmen um.
Wir dürfen unsere Maßnahmen nur aufgrund behördlicher Anordnung der regionalen Gesundheitsämter oder der Kostenträger unterbrechen. Solange dies nicht geschieht werden wir unsere Maßnahmen und Kurse weiterführen. Dies selbstverständlich unter Berücksichtigung aller notwendigen Infektionsschutzvorkehrungen.
Wir stehen im direkten Kontakt mit der Arbeitsagentur und den Gesundheitsbehörden und erwarten kurzfristig weitere Entscheidungen.
13.03.2020
Priorität hat die Gesundheit der Teilnehmenden und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zuständig für die Einschätzung einer Gefährdungslage sind die Gesundheitsbehörden. Dort liegt die Entscheidungsbefugnis bzgl. etwaiger gesundheitsbehördlicher Maßnahmen.
Muss ich als TN in einer mir zugewiesenen Maßnahme derzeit teilnehmen?
Ja, wenn die Maßnahme stattfindet, müssen Sie weiterhin teilnehmen. Ein Fernbleiben aus reiner Sorge um eine mögliche Ansteckung kann nicht als Entschuldigungsgrund anerkannt werden.
Unverändert gilt: Unabhängig von der Art der Erkrankung ist Ihr Fehlen bei Vorliegen eines entsprechenden ärztlichen Attestes entschuldigt. Sollten Sie beispielsweise aufgrund einer Infektion oder eines Verdachtsfalls von Ihrem Arzt oder Gesundheitsbehörde von der Teilnahme an der Maßnahme befreit sein, müssen Sie für diesen Zeitraum nicht an der Maßnahme teilnehmen. Teilen Sie dies bitte dem Maßnahmeträger und Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter mit. Ein Nachweis ist erforderlich.
Sollte eine Schließung Ihrer Maßnahme (beispielsweise wegen Infektionen anderer Teilnehmenden oder Mitarbeitenden Ihres Maßnahmeträgers) erfolgen, erhalten Sie von Ihrem Maßnahmeträger Bescheid.
Ob Sie die versäumte Maßnahmezeit nachholen können oder müssen, wird Ihre Vermittlungs- bzw. Integrationsfachkraft im Anschluss gemeinsam mit Ihnen prüfen.
Die Kita/Schule ist geschlossen und ich muss mich um meine Kinder kümmern, habe ich dadurch Nachteile?
Nein, Sie dürfen Ihrer Maßnahme entschuldigt für den Zeitraum fernbleiben, für den Sie für Ihr betreuungspflichtiges Kind keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben und beispielsweise die Kindertagesstätte, der Kindergarten oder die Schule aufgrund des Coronavirus geschlossen haben. Gleiches gilt für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, für die dann aufgrund des Coronavirus eine erforderliche Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann (z. B. Ausfall des Pflegedienstes). Teilen Sie dies bitte dem Maßnahmeträger mit. Ein Nachweis ist erforderlich.
Die Jobcenter und Agenturen schließen demnächst vollständig – muss ich trotzdem zur Maßnahme gehen?
Ja, Ihre Maßnahme findet unabhängig von einer etwaigen zeitweisen Schließung Ihrer Agentur für Arbeit oder Jobcenter statt. Sie müssen weiterhin an der Maßnahme teilnehmen. Sollte eine Schließung Ihrer Maßnahme erfolgen, teilt Ihnen das Ihr Maßnahmeträger mit.
Werden Maßnahmen überhaupt weitergeführt?
Grundsätzlich sind die Maßnahmen weiterhin durchzuführen. Die Teilnahme unser Kunden (der BA) ist weiterhin erforderlich.
Sollte individuell eine Schließung Ihrer Standorte (beispielsweise wegen Infektionen anderer Teilnehmender oder Ihrer Mitarbeitenden) auf behördliche Anweisung erfolgen, teilen Sie dies bitte unverzüglich Ihren Teilnehmenden und der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter mit.
Die Entscheidungen über das Vorgehen bei Verdachtsfällen und über eine etwaige Schließung obliegen den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden (das ist in der Regel das Gesundheitsamt). Bitte beachten Sie auch die Mitteilungspflichten des Infektionsschutzgesetzes.
Grundsätzliche Informationen
- Informationen zum Coronavirus in unterschiedlichen Sprachen. Für Muttersprachler einer anderen Sprache als Deutsch. Zur Verfügung gestellt durch das BAMF
- Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus. Bereitgestellt durch das Bundesgesundheitsamt.
- Grundlegende und zentrale Informationen zum Coronavirus inklusive Fallzahlen, Verhaltensweisen und Telefonnummern. Bereitgestellt durch das Robert-Koch-Institut.
- Wissenschaft verständlich im täglichen Podcast erklärt durch Prof. Drosten (NDR)
- Corona-News-Blog des MDR
Sollten Sie Fragen, Wünsche, Sorgen, Nöte haben, so können Sie uns gerne zu jeder Zeit kontaktieren – wir versuchen gemeinsam eine Antwort und/oder Lösung zu finden:
Sarah Marquardt
E-Mail: s.marquardt@bvh-karriere.de
Tel.: 0173 7832121
Alternativ informieren wir Sie über unseren Twitterkanal