Der Sachkundenachweis nach § 50 AMG für den Einzelhandel

Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimittel

Zielgruppe:

Händler des Einzelhandels bzw. Fachkräfte, Fachverkäufer/innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung die im Einzelhandel wie z.B. in Drogerien, Supermärkten etc. freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen bzw. anbieten  möchten

Lehrgangsziel:

Erreichen des Prüfungsziels. Die schriftliche Prüfungsdauer beträgt 75 Minuten.
Ein Hinweis:
Wer freiverkäufliche Arzneimittel an Letztverbraucher verkaufen will, benötigt diesen Sachkenntnisnachweis für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln.

Lehrgangsinhalte:

» Arzneimittelbegriff und Begriffsbestimmungen
» Pflanzen, Chemikalien, Darreichungsformen in freiverkäuflichen Arzneimitteln
» Erkennung verwechselter, verfälschter oder verdorbener Arzneimittel
» Ordnungsgemäße Lagerung, Lagertemperatur, Verfalldatum
» Ordnungsgemäßes Abfüllen, Abpacken und Abgabe
» Unsachgemäßer Umgang mit Gefahren
» Arzneimittelgesetz und Heilmittelwerbegesetz

Beginn:

laufender Einstieg

Dauer:

1 Woche 40 Unterrichtsstunden oder in Teilzeit

Abschluss:

Prüfung vor der IHK Magdeburg
Der Handel mit Arzneimitteln darf in den meisten Fällen nur dann betrieben werden, wenn die Verkäuferin/der Verkäufer sachkundig ist. Das definiert § 50 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Wer das entsprechende Fachwissen besitzt (normalerweise nach einer Schulung), kann bei der IHK die Sachkenntnisprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ablegen. Nach bestandener Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das dann lediglich jederzeit im Geschäft aufbewahrt werden muss, um es bei einer Kontrolle vorzeigen zu können.