Der Sachkundenachweis nach § 50 AMG für den Einzelhandel

Vorbereitungskurs zum Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimittel

Zielgruppe:

Händler/innen des Einzelhandels bzw. Fachkräfte, Fachverkäufer/innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung die im Einzelhandel wie z.B. in Drogerien, Supermärkten etc. freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen bzw. anbieten  möchten. Des Weiteren Frauen und Männer, mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im kaufmännischen oder im Handel oder anderen Dienstleistungsbereichen.

 

 

Lehrgangsziel:

Erreichen des Prüfungsziels

Die Prüfungsanforderungen sind deutschlandweit vereinheitlicht. Jede IHK stellt also die gleichen Anforderungen. Als Grundlage für die Prüfungsfragen der IHK dienen der jeweils aktuelle DIHK-Fragenkatalog "Freiverkäufliche Arzneimittel" und die Liste der prüfungsrelevanten Pflanzendrogen (Teedrogen, Arzneidrogen). Die Sachkenntnisprüfung bei der IHK erfolgt schriftlich, teilweise am PC. Die Prüfungsdauer beträgt 75 Minuten.

Ein Hinweis:
Wer freiverkäufliche Arzneimittel an Letztverbraucher verkaufen will, benötigt diesen Sachkenntnisnachweis für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln.

 

Lehrgangsinhalte:

Inhalte des Sachkundenachweises nach § 50 AMG für den Einzelhandel

» Arzneimittelbegriff und Begriffsbestimmungen
» Pflanzen, Chemikalien, Darreichungsformen in freiverkäuflichen Arzneimitteln
» Erkennung verwechselter, verfälschter oder verdorbener Arzneimittel
» Ordnungsgemäße Lagerung, Lagertemperatur, Verfalldatum
» Ordnungsgemäßes Abfüllen, Abpacken und Abgabe
» Unsachgemäßer Umgang mit Gefahren
» Arzneimittelgesetz und Heilmittelwerbegesetz

Besonderheiten

    Freies WLAN im gesamten Haus

Diese Maßnahme ist nach AZAV Zertifikat Nr.: M-22-23913-5a zertifiziert.

Beginn:

laufender Einstieg

Dauer:

1 Woche (40 Unterrichtsstunden)

Abschluss:

IHK-Zertifikat, Prüfung vor der IHK Magdeburg
Der Handel mit Arzneimitteln darf in den meisten Fällen nur dann betrieben werden, wenn die Verkäuferin/der Verkäufer sachkundig ist. Das definiert § 50 des Arzneimittelgesetzes (AMG). Wer das entsprechende Fachwissen besitzt (normalerweise nach einer Schulung), kann bei der IHK die Sachkenntnisprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ablegen. Nach bestandener Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das dann lediglich jederzeit im Geschäft aufbewahrt werden muss, um es bei einer Kontrolle vorzeigen zu können.